Immobilienkauf-innerhalb-der-familie

Ausgabe 16 / April 2025 6 Erbschaftssteuer verhindern: Die Immobilie an die Kinder übergeben Erbschaftsteuer geschickt vermeiden Vermögende Eltern stehen oft vor einem Dilemma: Ihre Tochter und/oder ihr Sohn haben nach dem Studium in der Ferne genau dort ihre Zelte aufgeschlagen und nicht mehr daheim. Sie haben irgendwann geheiratet, Kinder bekommen und selbst eine Immobilie erworben. Sie würden nach dem Tod der Eltern nie und nimmer ihren aktuellen Lebensmittelpunkt und dortigen Freundeskreis aufgeben und ins elterliche Haus ziehen. Damit fällt jedoch ihre Steuerfreiheit weg und ihnen bleibt nur der Freibetrag von 400.000 Euro. Haben die Eltern noch andere Immobilien oder Wertgegenstände hinterlassen, droht der Tochter oder dem Sohn die Zahlung von Erbschaftsteuer, solange sie Einzelkinder sind und sich das Vermögen nicht auf mehrere aufteilt. Solange die Eltern noch leben, können Sie zugunsten ihrer Kinder aktiv werden, um eine mögliche Steuerzahlung ihrer Sprösslinge ganz oder teilweise zu verhindern. Das können Vater und Mutter tun: ` die Immobilie an die Kinder verkaufen oder ` die Immobilie an die Kinder verschenken. Der Verkauf einer Immobilie an die Kinder Einen völlig anderen Weg im Vergleich zur eher üblichen Schenkung schlagen manche Steuerberater ihren Mandanten vor: Die Eltern sollen ihr Immobilienvermögen ihren Kindern nicht schenken, sondern lieber verkaufen."Wenn ich erläutere, warum ein Verkauf an die Kinder gegenüber einer Schenkung steuerlich wesentlich attraktiver sein kann, sind viele Mandanten gegenüber dieser Idee sehr aufgeschlossen“, sagt Florian Rücker, Steuerberater und Partner bei GKRW in Frankfurt am Main. Sofern es sich bei der Immobilie um ein Objekt handelt, das auch seitens der Kinder noch langfristig vermietet werden soll, kann eine solche Gestaltung wie folgt ablaufen.

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