Ausgabe 16 / April 2025 3 Erbschaftssteuer verhindern: Die Immobilie an die Kinder übergeben So hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer Auch wenn die Immobilienwerte fast überall bei uns kräftig gestiegen sind: Gleich hoch geblieben sind jedoch die Freibeträge, die Eheleute, Kinder, Enkel und weitere Hinterbliebene in Anspruch nehmen können, um keine Steuer für das Erbe zu zahlen. Diese Summen sollte jeder kennen: Verwandtschaftsgrad Freibetrag Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro Kinder und Stiefkinder 400.000 Euro Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind 400.000 Euro Enkel, deren Eltern noch leben 200.000 Euro Urenkel, Eltern und Großeltern 100.000 Euro Geschwister und deren Kinder 20.000 Euro Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern 20.000 Euro Geschiedene Ehegatten und getrennte Lebenspartner 20.000 Euro alle anderen Erben 20.000 Euro Quelle: nach eigener Recherche; biallo.de; Stand: April 2025. Für ein Kind, das von seinen Eltern eine oder mehrere Immobilien zu erwarten hat, bedeutet das: Übersteigt der Immobilienwert, den die Eltern einem hinterlassen, den Betrag von 400.000 Euro, wird Erbschaftsteuer fällig. Wer ein Vermögen über seinen jeweiligen Freibetrag hinaus erbt, muss den Mehrerlös versteuern. Dafür gibt es drei Steuerklassen: ` Steuerklasse l betrifft Eheleute, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder ` Steuerklasse ll erhalten entferntere Verwandte wie Geschwister, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und geschiedene Ehegatten ` Steuerklasse lll gilt für alle anderen Personen, ob verwandt oder nicht. Miha Creative / Shutterstock.com
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