Ausgabe 16 / April 2025 11 Erbschaftssteuer verhindern: Die Immobilie an die Kinder übergeben Ein kleiner Umweg kann Sinn machen Nicht selten gehört eine Immobilie nur der Frau oder dem Mann, weil eine oder einer das Haus in die Ehe mitgebracht hat. Wollen beide ihrem Nachwuchs, der das Haus nach ihrem Tod nicht beziehen will, übergeben, sollte der Eigentümer das nicht direkt tun. Gehen wir von einem Wert von 1,2 Millionen Euro aus, müssten nach Abzug des Freibetrags 800.000 versteuert werden. Bei 19 Prozent käme eine Erbschaftsteuer von 152.000 Euro auf den Sohn oder die Tochter zu. Anders sieht es aus, wenn der Eigenheimbesitzer oder die Eingenheimbesitzerin die Hälfte des schmucken Hauses zuerst an den Partner weitergibt. Und dies steuerfrei. Anschließend können beide Partner jeweils ihren Teil von 600.000 Euro übergeben. In diesem Fall muss der Sprössling nur zweimal 200.000 Euro (jeweils 600.000 minus Freibetrag 400.000) versteuern. Was 44.000 Euro entspricht. Das macht eine Ersparnis von 108.000 Euro. Pflichtteilsberechtigte geschickt ausbremsen Was viele Leute nicht wissen: Ehegatten und nahe Verwandte, vor allem Kinder, haben bei einem Erbe Anspruch auf ihren Pflichtteil, der sich aus der Hälfte des gesetzlichen Erbteils errechnet. Damit fließt unter Umständen Vermögen an Verwandte, die es eigentlich nicht bekommen sollen. Hat man im Falle eines Erbes fast keine Gestaltungsmöglichkeit, ist das im Falle einer Schenkung ganz anders. Vereinfacht gesagt: Was schon hergegeben wurde, lässt sich auch nicht mehr an unliebsame Verwandte verteilen. Wer beispielsweise seine Immobilie mindestens zehn Jahre vor seinem Tod verschenkt, hat den Wert dieses Eigentums vor den Verwandten in Sicherheit gebracht, die hier leer ausgehen werden. Und nur der verbleibende Rest muss verteilt werden. Stirbt der Schenker jedoch, bevor die zehn Jahre vorbei sind, hat der Pflichtteilsberechtigte einen höheren Anspruch. Je länger eine bereits erfolgte Schenkung im Todesfall her ist, desto geringer ist der Anteil, der ihm zugerechnet wird. Andrii Yalanskyi / Shutterstock.com
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