Ausgabe 13 / März 2025 6 Altersvorsorge und Steuern Was gilt für betriebliche Rentensparer? Beteiligen Sie sich finanziell am Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) über Ihren Arbeitgeber, verzichtet der Staat in der Ansparphase auf Steuern und Sozialabgaben. Ihre Beiträge behält die Firma vom Bruttogehalt ein. Sie fließen ohne Abzüge direkt in den Vorsorgevertrag – meist eine Pensionskasse, Direktversicherung oder einen Pensionsfond. Eine Beispielrechnung, wie eine solche Entgeltumwandlung funktioniert, finden Sie im Ratgeber “Betriebliche Altersvorsorge” von biallo.de. Im Jahr 2025 bleiben Einzahlungen in einen baV-Vertrag bis 7.728 Euro steuerfrei. Für Beiträge bis 3.864 Euro entfallen auch die Sozialversicherungsbeiträge. Beschäftigte sollen sich so schneller eine Zusatzrente aufbauen können. In der Regel lohnt sich das Rentensparen über den Betrieb aber nur, wenn auch der Arbeitgeber einen großzügigen finanziellen Beitrag leistet. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Zuschuss von mindestens 15 Prozent. Kein Steuerbonus für private Zusatzrenten und Kapitalanlagen Sorgen Sie privat fürs Alter vor, müssen Sie in der Ansparphase meist auf Steuervorteile verzichten – etwa, wenn Sie in eine Rentenversicherung einzahlen oder Geld in einen Fonds- oder ETF-Sparplan stecken. Die Beiträge sind grundsätzlich nicht von der Steuer absetzbar. Eine Ausnahme bilden nur Versicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden. Beitragszahlungen lassen sich in diesem Fall – wie Beiträge zu den Sozialversicherungen oder Haftpflichtpolicen auch – als “Sonstige Vorsorgeaufwendungen” steuermindernd ansetzen. Der Entlastungseffekt ist aber gering, denn es gilt ein Höchstbetrag von je 1.900 Euro für Beschäftigte und Beamtinnen sowie 2.800 Euro für Selbstständige. Meist ist diese Grenze bereits mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Auf welche Kapitalerträge zahlen Sie Steuern? Gewinne aus Wertpapierverkäufen sowie jährliche Kapitalerträge wie Fondsausschüttungen, Dividenden und Sparzinsen besteuert der Fiskus sofort – auch, wenn Sie sich mit der Kapitalanlage eine Zusatzrente aufbauen wollen. Übersteigen die Erträge den Sparerpauschbetrag von jährlich 1.000 Euro (2.000 Euro für Verheiratete), fällt Kapitalertragssteuer an. Banken, Onlinebroker und Fondsgesellschaften führen die pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent auf die Steuer) – also 26,375 Prozent – direkt ans Finanzamt ab. Wer Mitglied einer Kirche ist, zahlt noch Kirchensteuer. Auch wenn Sie Gelder verzinst auf einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto parken, fällt die Steuer an. Damit Ihr Anbieter den Sparerpauschbetrag berücksichtigt, müssen Sie ihm einen Freistellungsauftrag erteilen. Steuerrabatt für Aktien-Fonds und -ETFs 30 Prozent der Gewinne und Ausschüttungen bleiben bei Privatanlegern, die in Aktienfonds und ETFs investieren, abgeltungssteuerfrei, da bereits eine Besteuerung beim Emittenten erfolgt ist. Von einer solchen Teilfreistellung profitieren auch andere Fondsarten. Die depotführende Bank verrechnet diesen Steuerrabatt mit der bereits geleisteten Steuervorauszahlung auf die Kapitalerträge. Diese errechnet sie jeweils zum Jahresbeginn auf Basis der Vorabpauschale und führt sie ans Finanzamt ab. Wie die Besteuerung von Fonds und ETFs im Detail funktioniert, lesen Sie in einem weiteren Ratgeber von biallo.de.
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