Altersvorsorge-und-Steuern

Ausgabe 13 / März 2025 5 Altersvorsorge und Steuern Wichtig zu wissen: Vorsorgeaufwendungen von gesetzlich rentenversicherten Beschäftigten kürzt der Fiskus um den vom Arbeitgeber gezahlten Anteil, weil dieser steuerfrei ist. Auch Beamtinnen und Beamte können nicht die vollen 29.344 Euro absetzen. Das Finanzamt kürzt auch hier um einen fiktiven Arbeitgeberbeitrag. In unserem Rechenbeispiel nutzt der Angestellte den steuerlichen Höchstbetrag voll aus. Er hat errechnet, dass er neben seinen Beiträgen zur Rentenversicherung und Rürup-Police noch eine Sonderzahlung von maximal 8.976,40 Euro steuerlich absetzen kann. Er trägt seine Zahlungen in die Anlage Vorsorgeaufwand seiner Steuererklärung ein. Dadurch spart er im Jahr 2025 fast 8.700 Euro Steuern und erhält eine Erstattung vom Finanzamt. Geringere Steuervorteile durch Riester Wer riestert, kann dagegen lediglich Einzahlungen bis maximal 2.100 Euro pro Jahr in der Steuererklärung ansetzen. Gemeinsam veranlagte Eheleute dürfen den doppelten Betrag steuerlich geltend machen, sofern beide Partner förderberechtigt sind. Die staatliche Förderung für Riester-Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne oder die Eigenheimfinanzierung, Wohn-Riester genannt, besteht aus zwei Teilen: Zulagen in Höhe von 175 Euro pro Versicherten sowie 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind sowie eventuell einem Steuervorteil. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen mindestens vier Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens in den Vorsorgevertrag fließen. Die Zulagen werden jedoch angerechnet, so dass Ihr verpflichtender Eigenanteil geringer ausfällt. Zulagen und eigene Beiträge tragen Sie in die Anlage AV der Steuererklärung ein. Das Finanzamt prüft dann, was günstiger ist: Steuervorteil oder Zulagen und erstattet gebenenfalls die Differenz. Tipp: Auch eine selbstgenutzte oder vermietete Immobilie kann sich als Altersvorsorge eignen. Worauf es dabei ankommt, erfahren Sie in einem weiteren Ratgeber von biallo.de. Ein Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter (Steuerklasse 1) mit einem Kind (2010 geboren) verdient 46.000 Euro brutto im Jahr. Sie erhält 175 Euro Grundzulage sowie 300 Euro Kinderzulage, wenn mindestens 1.840 Euro (vier Prozent ihres Jahresgehalts) in den Vertrag fließen. Durch die Zulagen reduziert sich ihr Eigenbeitrag auf 1.365 Euro (1.840 Euro - 475 Euro). Darüber hinaus ist ein zusätzlicher Steuervorteil möglich, denn eigene Vorsorgebeiträge und Zulagen lassen sich als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzen. In unserem Beispiel reduziert sich das zu versteuernde Einkommen um 1.840 Euro. Ohne Riester müsste die Mutter auf ihr Jahreseinkommen von 46.000 Euro insgesamt 6.020 Euro Steuern zahlen – mit dem Sonderausgabenabzug sind es noch 5.465 Euro. Der Steuervorteil durch Riester beträgt also 555 Euro (6.020 Euro – 5.465 Euro). Der Fiskus erstattet allerdings nicht die komplette Summe. Da die Zulagen dem RiesterVertrag direkt gutgeschrieben werden, überweist das Finanzamt nur die Differenz in Höhe von 80 Euro (555 Euro - 475 Euro Zulagen). Andrey_Popov / Shutterstock.com

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