Ausgabe 13 / März 2025 4 Altersvorsorge und Steuern Höhere Rente durch Sonderzahlungen Sind Sie 50 Jahre oder älter und haben mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt? Dann zählen Sie zu den langjährig gesetzlich Versicherten, die ihren Rentenanspruch durch Sonderzahlungen erhöhen können. Gedacht sind diese freiwilligen Einzahlungen, um finanzielle Einbußen im Alter ausgleichen, wenn Sie früher in Rente gehen. Möchten Sie vor dem Erreichen der regulären Regelaltersgrenze Rente beziehen, kürzt die DRV Ihre Bezüge nämlich um 0,3 Prozent pro vorgezogenen Monat. Von einer Altersrente in Höhe von 1.000 Euro zieht die Rentenkasse 72 Euro ab, wenn Sie zwei Jahre früher in Rente gehen. Zahlen Sie 16.600 Euro an die DRV, lässt sich dieser Abschlag vermeiden. Entscheiden Sie sich anders und arbeiten doch länger, fällt Ihre Rente höher aus. Nachrechnen lassen: Um zu prüfen, ob oder in welcher Höhe sich Sonderzahlungen für Sie lohnen, empfiehlt sich eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung (Hotline: 0800 1000 4800). Tipp: Wie Sie durch freiwillige Einzahlungen in die Rentenkasse Ihre gesetzlichen Altersbezüge erhöhen und Rentenlücken schließen, lesen Sie einem weiteren Ratgeber von biallo.de. Auch Selbstständige können durch freiwillige Zahlungen ihren Rentenanspruch erhöhen. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Altersvorsorge für Selbstständige. Wie wirken sich Sonderzahlungen steuerlich aus? Da solche Sonderzahlungen häufig fünfstellig sind, ist es möglich, mehrere Teilzahlungen zu leisten. Dies lässt sich auch steuerlich nutzen. Die maximale Steuerersparnis erreichen Sie, wenn Sie die Sonderzahlungen auf mehrere Steuerjahre verteilen, und so den abzugsfähigen Höchstbetrag von 29.344 Euro optimal ausschöpfen. Ein Beispiel: Ein alleinstehender 60-jähriger Arbeitnehmer verdient ein Jahresgehalt von 96.600 Euro (aktuelle Beitragsbemessungsgrenze). Weil er früher in Rente gehen möchte, kauft er zusätzliche Rentenpunkte und leistet eine erste Sonderzahlung an die gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Darüber hinaus bespart er einen Rürup-Vertrag. Arbeitnehmeranteil zur GRV (9,3%) 8.983,80 € Arbeitgeberanteil zur GRV (9,3%) + 8.983,80 € Beitrag Rürup-Rente + 2.400,00 € Sonderzahlung an GRV + 8.976,40 € insgesamt = 29.344,00 € steuerlicher Höchstbetrag 2025 29.344,00 € abzüglich steuerfreier Arbeitgeberanteil - 8.983,80 € möglicher Sonderausgabenabzug = 20.360,20 € Steuer ohne Sonderausgabenabzug 22.687,07 € Steuer mit Sonderausgabenabzug 14.005,00 € Steuerersparnis 8.682,07 € Annahmen: Kinderloser, unverheirateter Arbeitnehmer, Steuerklasse I, kein Kirchenmitglied, gesetzlich krankenversichert, durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 2,5 %, nach eigenen Recherchen, biallo.de.
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