Ausgabe 13 / März 2025 13 Altersvorsorge und Steuern Wann zahlen Sie als Rentner Steuern? Liegt Ihr Einkommen über dem jährlichen Grundfreibetrag von derzeit 12.096 Euro (2026: 12.348 Euro) für Ledige oder 24.192 Euro (2026: 24.696 Euro) für Verheiratete, verlangt das Finanzamt, dass Sie eine Steuerklärung abgeben. Schummeln funktioniert nicht, denn welche Alterseinkünfte Sie beziehen, weiß der Fiskus genau. Seit 2005 müssen öffentliche und private Rentenkassen, Versorgungswerke, Lebensversicherer sowie Pensionskassen und -fonds sämtliche Rentenzahlungen elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) melden. Fordert Sie das Finanzamt zur Abgabe der Steuererklärung auf, heißt das aber nicht, dass Sie auch Steuern zahlen müssen. Denn für Rentner gelten hohe Freibeträge. Steuerbonus für Senioren mit Zusatzeinkünften Über 64-Jährige profitieren vom so genannten Altersentlastungsbetrag. Dieser gilt für alle voll steuerpflichtigen Einkünfte: aus einem Job oder einer selbstständigen Tätigkeit, Mieteinnahmen, Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften, Kapitalerträgen, Riester-Renten sowie voll steuerpflichtigen Betriebsrenten aus Direktversicherungen, Pensionskassen und -fonds. Feierten Sie 2024 Ihren 64. Geburtstag, berücksichtigt der Fiskus ab diesem Jahr einen Altersentlastungsbetrag in Höhe von 13,2 Prozent – maximal 627 Euro (Stand 2025). Erzielen Sie beispielsweise neben Ihrer gesetzlichen Rente im Jahr 2025 noch Mieteinnahmen in Höhe von 5.400 Euro, bleiben davon 627 Euro steuerfrei. 4.773 Euro zählen zum steuerpflichtigen Einkommen. Für ältere Jahrgänge fällt der maximale Freibetrag mit bis zu 1.900 Euro viel höher aus. Für Jüngere sinkt er schrittweise. Ab 2058 entfällt er ganz. Bei gemeinsam veranlagten Ehegatten berechnet das Finanzamt den Altersentlastungsbetrag für jeden Partner individuell, wenn diese ausreichend hohe steuerpflichtige Einkünfte erzielen. Sind Sie noch berufstätig, berücksichtigt Ihr Arbeitgeber den Freibetrag bereits bei der Lohnabrechnung. Wichtig zu wissen: Für die gesetzliche Rente, Basisrente sowie Versorgungsbezüge, für die eigene Freibeträge gelten, lässt sich der Altersentlastungsbetrag nicht nutzen. Teerachai Jampanak / Shutterstock.com
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