Ausgabe 13 / März 2025 11 Altersvorsorge und Steuern vollendetes Lebensjahr bei Rentenbeginn in % Ertragsanteil 55 bis 56 26 57 25 58 24 59 23 60 bis 61 22 62 21 63 20 64 19 65 bis 66 18 67 17 68 16 69 bis 70 15 71 14 72 bis 73 13 74 12 75 11 Auszug aus der Tabelle im Einkommenssteuergesetz Lassen Sie sich das angesparte Vermögen auf einmal auszahlen, besteuert der Fiskus die erwirtschafteten Erträge. Er kassiert Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag sowie eventuell Kirchensteuer. Lief der Vertrag jedoch mindestens zwölf Jahre und Sie lassen sich das Kapital erst nach Ihrem 60. Geburtstag auszahlen (bei ab 2012 abgeschlossenen Verträgen gilt ein Mindestalter von 62 Jahren), gibt es einen Steuerbonus. Dann ist nur die Hälfte des Kapitalertrags steuerpflichtig. Haben Sie 30.000 Euro in den Vertrag eingezahlt und bekommen 50.000 Euro vom Versicherer, müssen Sie nicht den vollen Gewinn von 20.000 Euro, sondern nur die Hälfte, also 10.000 Euro, mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Tipp: Kapitalzahlungen aus Renten- oder Lebensversicherungspolicen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, bleiben oft steuerfrei, sofern der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief. Bei alten Lebensversicherungen müssen Sie zudem fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben, und der Todesfallschutz muss mindestens 60 Prozent der Beiträge umfassen.
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