Ausgabe 13 / März 2025 10 Altersvorsorge und Steuern Versorgungsbeginn im Jahr Versorgungsfreibetrag Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in Euro in % der Bezüge Höchstbetrag in Euro bis 2005 40,0 3 000 900 2010 32,0 2 400 720 2015 24,0 1 800 540 2020 16,0 1 200 360 2025 13,2 990 297 2026 12,8 960 288 2027 12,4 930 279 2028 12,0 900 270 2029 11,6 870 261 2030 11,2 840 252 2035 9,2 690 207 2040 7,2 540 162 2045 5,2 390 117 2050 3,2 240 72 2055 1,2 90 27 2058 0,0 0 0 Auszug aus der Tabelle im Einkommenssteuergesetz Tipp: Einen Überblick, wie verschiedene Altersbezüge besteuert werden, finden Sie in einem weiteren Ratgeber von biallo.de. Was gilt für Kapitalerträge? Das gleiche wie in der Ansparphase. Sie zahlen auch bei der Auszahlung auf sämtliche Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Senioren ab 64 können jedoch für voll steuerpflichtige Zusatzeinkünfte einen Altersentlastungsbetrag in ihrer Steuererklärung geltend machen. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt „Wann zahlen Sie als Rentner Steuern?“ Wie werden private Renten besteuert? Private Rentenversicherungen können bei der Auszahlung mit Steuervorteilen punkten. Zahlt der Versicherer eine lebenslange Rente, versteuern Sie nur den Ertragsanteil. Dieser ist gesetzlich festgelegt. Die jeweilige Höhe hängt von Ihrem Alter bei Rentenbeginn ab. Rufen Sie mit 63 Ihre Rente ab, müssen Sie davon 20 Prozent versteuern. Von monatlich 500 Euro, sind also nur 100 Euro steuerpflichtig. 400 Euro kassieren Sie steuerfrei. Gehen Sie später in Rente, sinkt der Ertragsanteil. 67-Jährige versteuern 17 Prozent, 70-Jährige nur 15 Prozent.
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