17 P K I Duale Ausbildung Als duales Ausbildungssystem wird eine parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule bezeichnet. Der praktische Teil der Ausbildung wird im Betrieb vermittelt, den theoretischen Teil übernimmt die Berufsschule. Der Berufsschulunterricht findet normalerweise an 1 bis 2 Tagen pro Woche neben der beruflichen Arbeit statt. Die jeweiligen Inhalte sind für jeden Beruf in der Ausbildungsordnung vereinbart. IHK Die 79 Industrie- und Handelskammern (IHK) sind für alle Berufsausbildungsverträge im Bereich der Industrie, des Handels, der Banken und Versicherungen sowie im Gast- und Verkehrsgewerbe zuständig. Um genau zu sein, sind die IHKs in den genannten Bereichen für alles zuständig, was nach der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb passiert. Die IHK ist die „zuständige Stelle“. Krankmeldung / Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Wenn Sie wegen Krankheit nicht zur Arbeit gehen können, ist der Arbeitgeber sofort, d. h. unverzüglich zu Beginn der Arbeitszeit, zu verständigen. Spätestens am dritten Tag muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt beim Arbeitgeber vorgelegt werden. Kündigung Die Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann, sind in den abzuschließenden Vertrag aufzunehmen und im allgemeinen bereits auf der Rückseite abgedruckt. Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden und zusätzlich vom Auszubildenden mit einer Frist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder den Beruf wechseln will. Des Weiteren ist eine Aufhebung des Berufsausbildungsvertrages durch beiderseitiges Einvernehmen möglich. Eine Kündigung muss schriftlich und außerhalb der Probezeit unter Angabe der Gründe erfolgen. Praktikum Eine gute Möglichkeit einen Beruf bereits vor der Ausbildung kennenzulernen ist ein Praktikum. Hierbei kann man nicht nur verschiedene Berufe „erproben“, sondern auch den möglichen Ausbildungsbetrieb kennenlernen. Man erhält Einblicke in die Arbeitswelt des Unternehmens, das Betriebsklima und den Tagesablauf. Wer im Praktikum positive Erfahrungen macht, sollte den Kontakt zum Unternehmen nicht abreißen lassen und sein Interesse für eine Ausbildung zeigen. Probezeit Jedes Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Die konkrete Dauer der Probezeit wird im Berufsausbildungsvertrag festgelegt. Prüfungen Mit der Zwischenprüfung, meistens zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres, wird der aktuelle Wissensstand getestet. Sie ist ein Muss, hat aber keinen Einfluss auf das Abschlusszeugnis. Es kann niemand Z T U V S durchfallen - im Gegensatz zur Abschlussprüfung: In der Abschlussprüfung muss der Auszubildende nachweisen, dass er die geforderten praktischen und theoretischen Kenntnisse erworben hat und mit dem wesentlichen Berufsschulstoff vertraut ist. Wer durchfällt, kann zweimal wiederholen. Sachbezugswerte Soweit der Ausbildungsbetrieb dem Auszubildenden Sachleistungen wie Kost und/oder Wohnung gewährt, können diese in Höhe von festgesetzten Sachbezugswerten auf die Vergütung angerechnet werden. Teilzeitberufsausbildung Nach der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes besteht grundsätzlich die Möglichkeit eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Es kann sowohl bei der täglichen als auch bei der wöchentlichen Arbeitszeit gekürzt werden. Die Gesamtausbildungszeit verlängert sich entsprechend, jedoch höchstens bis zum anderthalbfachen der vorgeschriebenen Ausbildungszeit. Übernahme / Weiterbeschäftigung Azubis haben keinen Anspruch auf eine Übernahme oder Weiterbeschäftigung nach Abschluss der Ausbildung. Am besten Sie sprechen Ihren Arbeitgeber etwa 3 Monate vor Ablauf der Ausbildungszeit an – und bewerben sich gleichzeitig bei anderen Unternehmen um eine Stelle. Überstunden Bei Jugendlichen (unter 18 Jahre) sind Überstunden nur möglich, wenn sie der Vorarbeit für einen Brückentag (freier Tag zwischen einem Feiertag und dem Wochenende) dienen. Für über 18jährige sind Überstunden möglich, sie müssen jedoch gesondert vergütet werden. Urlaub Die Dauer des Urlaubs muss im Berufsausbildungsvertrag festgelegt werden. Für Jugendliche beträgt der Urlaub je nach Alter zwischen 25 und 30 Werktagen; für Erwachsene nach dem Bundesurlaubsgesetz mindestens 24 Werktage. Vergütung Im Berufsausbildungsvertrag muss eine Vereinbarung über die Zahlung und Höhe der Vergütung enthalten sein. Die zu gewährende Vergütung ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen und muss mindestens jährlich ansteigen. Die Höhe der Vergütung muss im Vertrag konkret bestimmt sein; ein Hinweis auf tariflich vereinbarte Ausbildungsvergütungen genügt nicht. Zeugnis Der Auszubildende erhält nach bestandener Prüfung von der IHK ein Prüfungszeugnis, auf dem auf Wunsch auch die Durchschnittsnote des Berufsschulabschlusses vermerkt ist. Wenn die Ausbildung beendet ist oder Sie den Betrieb verlassen, haben Sie Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Hierbei unterscheidet man zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnissen. Einfache Zeugnisse bescheinigen lediglich, dass Sie in einem bestimmten Zeitraum die genannten Tätigkeiten ausgeübt haben. Qualifizierte Zeugnisse dagegen beurteilen auch das Verhalten.
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