Neues Stufenkonzept zur Öffnungsstrategie in NRW

Folgende drei Stufen sieht die geänderte Coronaschutzverordnung ab 28. Mai vor

Voraussetzung: Die Inzidenz liegt zwischen 50,1 und 100

Was jetzt gilt:
  • Kontaktbeschränkungen
    Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten
  • Außerschulische Bildung
    Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 5 Personen
  • Kinder-/ Jugend- arbeit
    Gruppenangebote innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test Ferienangebote und Ferienreisen mit Test
  • Kultur
    Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente
  • Sport
    Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung
  • Freizeit
    Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test Freibäder für Sportbetrieb mit Test Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test
  • Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist
    Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm
  • Messen und Märkte
    Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept
  • Tagungen und Kongresse
  • Private Veranstaltungen (ohne Partys)
  • Partys
  • Große Festveranstaltungen
  • Gastronomie
    Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht Wegfall Umkreis-Verzehrverbot
  • Beherbergung und Tourismus
    „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen
Voraussetzung: Die Inzidenz liegt zwischen 50 und 35,1

Was jetzt gilt:
  • Kontaktbeschränkungen
    Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
  • Außerschulische Bildung
    Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test
  • Kinder- und Jugendarbeit
    Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test auch innen ohne Maske
  • Kultur
    Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster. Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten Museen usw. ohne Termin
  • Sport
    Außen:
    Kontaktsport mit bis zu 25 Personen (Negativer Test, als auch eine Kontaktverfolgung erforderlich.)
    Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung

    Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test
    Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan
  • Freizeit
    Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung
    Wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung
    Wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test
  • Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist
    Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm
  • Messen und Märkte
    Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung,mit Test auch Kirmeselemente zulässig
  • Tagungen und Kongresse
    Außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test
  • Private Veranstaltungen (ohne Partys)
    Außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test
  • Partys
  • Große Festveranstaltungen
  • Gastronomie
    - Außengastronomie ohne Test
    - Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht
    - Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)
  • Beherbergung und Tourismus
    Volle gastronomische Versorgung für private Gäste
Voraussetzung: Die Inzidenz liegt unter 35,1

Was jetzt gilt:
  • Kontaktbeschränkungen
    Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
  • Außerschulische Bildung
    Ohne Maske am festen Sitzplatz
    Wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test
  • Kinder- und Jugendarbeit
    Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test
  • Kultur
    Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
    Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten
    Ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept
  • Sport
    Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test
    Außen über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
    Wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innensport und Außensport ohne Test
    Ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test
  • Freizeit
    Freibäder ohne Test
    Bordelle usw. mit Test
    Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test
    Ab 01.09.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept
  • Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist
    Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte
  • Messen und Märkte
    Ab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test
  • Tagungen und Kongresse
    Außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test
  • Private Veranstaltungen (ohne Partys)
    Außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test
  • Partys
    außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand
  • Große Festveranstaltungen
    Ab 01.09.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung
  • Gastronomie
    Wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test
  • Beherbergung und Tourismus
    Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen

Quelle: Landesregierung NRW