Stufenkonzept zur Öffnungsstrategie in NRW

Die Landesregierung in NRW hat auf einer Pressekonferenz ihr zweistufiges Öffnungskonzept vorgestellt

Voraussetzung: Die Inzidenz liegt zwischen 50 und 100

Was jetzt gilt:
  • Ausgangsbeschränkungen:
    keine Ausgangsbeschränkungen
  • Kontaktbeschränkungen:
    Eigener Haushalt plus 1 Person (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren).
    Außerdem wieder 5 Personen aus 2 Haushalten (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren).
  • Kultur:
    Konzerte unter freiem Himmel mit max. 500 Personen (Sitzplan) und negativem Testergebnis möglich.
    Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen max. 1 Besucherin/Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.
  • Sport:
    Ausübung von kontaktfreiem Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen.
    Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschl. 14 Jahre.
    Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis wieder erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen, Sitzplan).
  • Freizeit:
    Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten, Voraussetzung: negatives Testergebnis.
    Freibäder dürfen zur Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen, Begrenzung der Besucheranzahl Voraussetzung ist negatives Testergebnis.
  • Einzelhandel:
    Alle Geschäfte geöffnet. Geschäfte, die nicht Grundversorgung sind, mit negativem Testergebnis, ohne Terminbuchung , Reduzierung Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter, Voraussetzung ist negatives Testergebnis.
  • Gastronomie:
    Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist im Außenbereich und mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig.
  • Beherbergung:
    Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen mit negativem Testergebnis zulässig.
    Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels u.ä. Einrichtungen mit bis zu 60 Prozent der Kapazität zulässig, Voraussetzung ist negatives Testergebnis.
  • Messen/Märkte:
    Betrieb ist nicht zulässig.
  • Tagungen/Kongresse:
    Veranstaltung ist nicht zulässig.
  • Private Veranstaltungen:
    Nicht zulässig.
Voraussetzung: Die Inzidenz ist kleiner als 50

Was jetzt gilt:
  • Ausgangsbeschränkungen:
    keine Ausgangsbeschränkungen.
  • Kontaktbeschränkungen:
    Treffen mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten (plus Kinder bis 14 Jahren) möglich.
  • Kultur:
    Konzerte und Aufführungen auch in Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind zulässig. Theater und Kabarettveranstaltungen unter freiem Himmel. Voraussetzungen sind ein negatives Testergebnis der Zuschauer, Einhaltung des Mindestabstands und Kontaktrückverfolgung (Sitzplan).
  • Sport:
    Sport im Freien ohne Personenbegrenzung erlaubt.
    Hallensport/ Fitnessstudios mit Test und Kontaktnachverfolgung, Kontaktsport innen nur in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen.
    Zuschauer unter freiem Himmel auch ohne Test erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen).
    Zuschauer in Innenräumen nur auf Sitzplätzen mit negativem Testergebnis, bis zu 20 Prozent der Kapazität, höchstens jedoch 250 Personen.
  • Freizeit:
    Öffnung von Freibädern auch mit Liegewiesen mit negativem Testergebnis und Personenbegrenzung.
    Betrieb von Spielhallen, Wettbüros, und ähnl. Einrichtungen möglich mit Personenbegrenzung und negativem Testergebnis.
  • Einzelhandel:
    Reduzierung der Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro 10 Quadratmeter, kein Test erforderlich.
  • Gastronomie:
    Betrieb von gastronomischen Einrichtungen auch im Innenbereich mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig.
    Betrieb von Kantinen und Mensen zulässig.
  • Beherbergung:
    Wegfall der Kapazitätsbegrenzung bei Hotels.
  • Messen/Märkte:
    Unter Hygieneauflagen zulässig, ein Besucher pro sieben Quadratmeter der für Besucher zugänglichen Fläche.
  • Tagungen/Kongresse:
    Zulässig mit Personenbegrenzung und Test.
  • Private Veranstaltungen:
    Im Außenbereich mit max. 100 Personen zulässig, in Innenräumen mit max. 50 Personen – jeweils mit negativem Testergebnis.

Quelle: Landesregierung NRW