Voraussetzung: Die Inzidenz liegt zwischen 50 und 100
Was jetzt gilt:
- Ausgangsbeschränkungen:
keine Ausgangsbeschränkungen
- Kontaktbeschränkungen:
Eigener Haushalt plus 1 Person (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren).
Außerdem wieder 5 Personen aus 2 Haushalten (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren).
- Kultur:
Konzerte unter freiem Himmel mit max. 500 Personen (Sitzplan) und negativem Testergebnis möglich.
Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen
Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen max. 1 Besucherin/Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.
- Sport:
Ausübung von kontaktfreiem Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen.
Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie für
Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschl. 14 Jahre.
Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis wieder erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen, Sitzplan).
- Freizeit:
Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten, Voraussetzung: negatives Testergebnis.
Freibäder dürfen zur Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen, Begrenzung
der Besucheranzahl Voraussetzung ist negatives Testergebnis.
- Einzelhandel:
Alle Geschäfte geöffnet. Geschäfte, die nicht Grundversorgung sind, mit negativem Testergebnis, ohne Terminbuchung , Reduzierung Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter, Voraussetzung
ist negatives Testergebnis.
- Gastronomie:
Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist im Außenbereich und mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig.
- Beherbergung:
Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen mit negativem Testergebnis zulässig.
Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels u.ä. Einrichtungen mit bis zu 60
Prozent der Kapazität zulässig, Voraussetzung ist negatives Testergebnis.
- Messen/Märkte:
Betrieb ist nicht zulässig.
- Tagungen/Kongresse:
Veranstaltung ist nicht zulässig.
- Private Veranstaltungen:
Nicht zulässig.