Aktuelles Stufenkonzept zur Öffnungsstrategie in NRW

Vom 30.7. bis voraussichtlich 19.8. wird die Öffnungsstufe III ausgesetzt. Für betroffene kreisfreie Städte und Kreise gilt dann weiterhin Öffnungsstufe II.

Voraussetzung: Die Inzidenz liegt über 50

Was jetzt gilt:
  • Kontaktbeschränkungen
    Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten
  • Außerschulische Bildung
    Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 5 Personen
  • Kinder-/ Jugend- arbeit
    Gruppenangebote innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test. Ferienangebote und Ferienreisen mit Test
  • Kultur
    Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
    Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
    nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente
  • Sport
    Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen
    Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test
    Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung
  • Freizeit
    Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test
    Freibäder für Sportbetrieb mit Test
    Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test
  • Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist
    Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm
  • Messen und Märkte
    Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept
  • Tagungen und Kongresse
  • Private Veranstaltungen (ohne Partys)
  • Partys
  • Große Festveranstaltungen
  • Gastronomie
    Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht
    Wegfall Umkreis-Verzehrverbot
  • Beherbergung und Tourismus
    „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test
    Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen
Voraussetzung: Die Inzidenz liegt zwischen 35,1 und 50

Was jetzt gilt:
  • Kontaktbeschränkungen
    Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
  • Außerschulische Bildung
    Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan
    Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test
  • Kinder- und Jugendarbeit
    Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test auch innen ohne Maske
  • Kultur
    Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster. Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten
    Museen usw. ohne Termin
  • Sport
    Außen:
    Kontaktsport mit bis zu 25 Personen (Negativer Test, als auch eine Kontaktverfolgung erforderlich.)
    Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung

    Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test

    Zuschauer: Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan
  • Freizeit
    Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung
    Wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung
    Wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test
  • Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist
    Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm
  • Messen und Märkte
    Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig
  • Tagungen und Kongresse
    Außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test
  • Private Veranstaltungen (ohne Partys)
    Außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test
  • Partys
  • Große Festveranstaltungen
  • Gastronomie
    - Außengastronomie ohne Test
    - Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht
    - Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)
  • Beherbergung und Tourismus
    Volle gastronomische Versorgung für private Gäste
Voraussetzung: Die Inzidenz liegt zwischen 10,1 und 35

Was jetzt gilt:
  • Kontaktbeschränkungen
    Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
  • Außerschulische Bildung
    Ohne Maske am festen Sitzplatz
    Wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test
  • Kinder- und Jugendarbeit
    Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test
    Ferienangebote und Ferienreisen mit Test
  • Kultur
    Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
    Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten
    Ab 27.8.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept
  • Sport
    Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test
    Außen über 1.000 bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster, wenn Land ebenfalls in Inzidenzstufe 1: Innensport ohne Test
    ab 27.08.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test; Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität.
  • Freizeit
    Freibäder ohne Test
    Bordelle usw. mit Test
    Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 250 Personen mit Test
    ab 27.08.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept
  • Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist
    Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte
  • Messen und Märkte
    ab 27.08.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test
  • Tagungen und Kongresse
    Außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test
  • Private Veranstaltungen (ohne Partys)
    Außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test
  • Partys
    Bis zu 100 Personen im Freien und 50 in Innenräumen ohne Abstand und Maske aber mit Test und Rückverfolgbarkeit
  • Große Festveranstaltungen
    Ab 27.8.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung
  • Gastronomie
    Wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test
  • Beherbergung und Tourismus
    Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen
Voraussetzung: Die Inzidenz liegt zwischen 0 und 10

Was jetzt gilt:
  • Kontaktbeschränkungen
    Keine Beschränkungen
    Mindestabstände als Empfehlung
  • Außerschulische Bildung
    Kontaktdaten erheben, im Übrigen keine Beschränkungen
  • Kinder- und Jugendarbeit
    Bei Ferienfreizeiten einmalige Testpflicht zu Beginn des Angebots, bei Kinder- und Jugendreisen zu Anfang und Ende des Angebots, ansonsten keine Einschränkungen mehr
  • Kultur
    Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine Beschränkungen
    Ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich
    Besuch von Museen usw. ohne Einschränkungen (auch ohne Maske)
    Musikfestivals etc. schon vor dem 27.08.2021 zulässig
  • Sport
    Sportausübung ohne Beschränkungen
    Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität.
    Bis 5.000 Zuschauer außen ohne weitere Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent der Kapazität.
    Ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich
  • Freizeit
    Keine Beschränkungen, Kontaktnachverfolgung aufgehoben (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt)
    Betrieb von Clubs und Diskotheken innen erlaubt, mit Konzept, Kontaktnachverfolgung und Test
  • Einzelhandel
    Wegfall der flächenmäßigen Begrenzungen (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt), Maskenpflicht bleibt bestehen
  • Messen und Märkte
    Keine Beschränkungen (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt)
  • Tagungen und Kongresse
    Keine Beschränkungen
  • Private Veranstaltungen (ohne Partys)
    Außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test
  • Partys
    Bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen.
  • Große Festveranstaltungen
    Mit Test erlaubt (wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt)
  • Gastronomie
    Keine Einschränkungen, solange Abstand oder Abtrennung zwischen Tischen
    Bedienpersonal mit Test (Selbsttest genügt)oder Maske
  • Beherbergung und Tourismus
    Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen, Testerfordernis nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10

Quelle: Landesregierung NRW