Voraussetzung: Die Inzidenz liegt zwischen 35,1 und 50
Was jetzt gilt:
- Kontaktbeschränkungen
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten;
außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
- Außerschulische Bildung
Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan
Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test
- Kinder- und Jugendarbeit
Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test auch innen ohne Maske
- Kultur
Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster. Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten
Museen usw. ohne Termin
- Sport
Außen:
Kontaktsport mit bis zu 25 Personen (Negativer Test, als auch eine Kontaktverfolgung erforderlich.)
Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test
Zuschauer:
Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan
- Freizeit
Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung
Wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung
Wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test
- Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist
Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm
- Messen und Märkte
Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig
- Tagungen und
Kongresse
Außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test
- Private
Veranstaltungen (ohne Partys)
Außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test
- Partys
–
- Große Festveranstaltungen
–
-
Gastronomie
- Außengastronomie ohne Test
- Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht
- Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)
-
Beherbergung und Tourismus
Volle gastronomische Versorgung für private Gäste