FAQ Regionalklassen

Die Regionalklasse spiegelt die Schaden- und Unfallbilanz einer Region wider.

Die Regionalklassen für die mehr als 400 deutschen Zulassungsbezirke werden einmal im Jahr vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) herausgegeben. Regionalklassen gibt es für die Kfz-Haftpflicht- sowie für die Voll- und Teilkasko-Versicherung. Sie spiegeln die Schadenbilanz der Regionen wider. Sie ist eines von zahlreichen Tarifmerkmalen, das die Versicherer zur Berechnung des Versicherungsbeitrages berücksichtigen.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung wird die Regionalklasse vom Fahrverhalten der Autofahrer des Zulassungsbezirks beeinflusst. Berücksichtigt wird die Anzahl der Schäden, die sie verursachen, bezogen auf die Anzahl der dort zugelassenen Fahrzeuge und die durchschnittliche Schadenhöhe. Unfallschwerpunkte können beispielsweise zu einem überdurchschnittlichen Schadenaufkommen führen. In der Kaskoversicherung werden außerdem die Diebstahlhäufigkeit, die Sturm- und Hagelschäden und die Anzahl der Wildunfälle angerechnet.
Die Schadenbilanzen der Zulassungsbezirke werden versicherungsmathematisch in einen Indexwert umgerechnet, der die jeweilige Regionalklasse bestimmt. Der Index zeigt die Schadenbilanz der Kfz-Zulassungsbezirke im Vergleich zum Bundesdurchschnitt, der mit dem Wert 100 festgelegt ist. Liegt der Wert über 100, ist die Schadenbilanz schlechter als der Schnitt. Anhand der Indexwerte erfolgt die Einteilung in Regionalklassen.

Für die Haftpflicht gibt es 12, die Teilkasko 16 und die Vollkasko 9 Klassen. Je besser die Schadenbilanz und damit die Einstufung in der Regionalklasse, desto günstiger wirkt es sich auf den Versicherungsbeitrag aus. Allerdings lässt sich über eine Veränderung bei der Regionalklasse keine Aussage über die Entwicklung des gesamten Kfz-Versicherungsbeitrages treffen.
Die Regionalstatistik ist für die Versicherungsunternehmen unverbindlich und kann für Neuverträge und für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden – in der Regel ist dies der 1. Januar.

Quelle: GDV